rteilsbegrundungen muss man noch abwarten. Aber: Das Urteil zu Bhakdi war womoglich juristisch richtig. Die Rechtslage ist es nicht. Es braucht eine K

Klicken Sie und lesen Sie die Neuigkeit: https://www.facebook.com/VolkerBeckMdB/posts/pfbid02zBktHwzjsknNhTRsfexVBwnLx7rt9auGCVy1QkbD4v4YXiEsNkqZGXAQMmYzrpP5l ...