Und wer Fragen hat, kann Fragen stellen Die Staatsgründung und die Verfassung von Deutschland vom 04. April 2016 Artikel 1 Die Staatsgründung § 1. Die völkerrechtliche Verfassunggebende Versammlung der Rechteträger aus den souveränen, deutschen Bundesstaaten, ausgerufen am 01. November 2014 und am 11. Oktober 2015 in den rechtswirksamen Stand gesetzt, verkündet hiermit die Gründung des Staatswesens und Völkerrechtssubjekts mit der Bezeichnung Deutschland imRechtestandeinesoriginärenVölkerrechtssubjekts,inderRechtsformdesföderalenBundesstaates,für alleGebieteundLandflächenderdeutschenVolksstämmeundsetztesalsgemeinsamesStaatswesender freienundsouveränenRechteträger,dendeutschstämmigenMännernundFrauenimgesamtendeutschen Sprachraum,mitallenausihnenselbsthervorgehenden,jedemjuristischenStaatsundVölkerrecht übergeordneten Recht mit höherem Rang, wie ebenso aufgrund ihrer unveräußerlichen und unauslöschlichen juristischen Rechte und durch diese juristischen Rechte aus ihren jeweiligen souveränen Bundesstaaten und somit an der natürlichen Person dieser Völkerrechtssubjekte, welche sie besitzen und deren alleinige Inhaber und Eigentümer sie sind und weiterhin bleiben, heute, am vierten Tage des Monates April, im Jahre 2016, defacto in den rechtswirksamen Stand. Die gesamte Grundsatzverfassung wird bald wieder hochgeladen. Wir bitten um etwas Geduld.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Alexander Babnik auf Facebook. Haftungsausschluss!
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