13. Januar 2023 Manifest, 3. Rechte und Pflichten, Absätze 2, 3 und 4 "wenea" setzt die Bereitschaft aller weneaner voraus, sich permanent am Zusammenleben zu beteiligen, an den gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen und die Gemeinschaft, wie jeden einzelnen weneaner, zu achten und zu unterstützen. Mitglied dieser Gemeinschaft zu sein endet nicht mit dem Erhalt der Meldebestätigung und dem Empfang des Ausweises. Weneaner zu sein ist eine Lebenseinstellung zur gesamten Umwelt und gegenüber allen lebenden Wesen, wie es dieses Manifest weiterhin verkündet. "wenea" ist gemäß Definition des juristischen Völkerrechts als eigenständige Nation und originäres Völkerrechtssubjekt anzuerkennen, wobei die jeweiligen juristischen Staatsangehörigkeiten der weneaner beibehalten werden. Somit kann in diesem Sinne die Bezeichnung "Vereinte Nation Wenea" (United Nation wenea) verstanden und deklariert werden, die in der rechtlichen Bedeutung als eigenständige Verwaltung auch von klassischen Staaten gleichberechtigt zu behandeln ist. "wenea" erfüllt im Inneren der jeweiligen Staaten zudem alle Voraussetzungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.D.ö.R.) Anerkannt zu werden. Ihre Anerkennung und der Status als K.D.ö.R., Ist ihr nach den aktuellen Gesetzen nicht zu verwehren, wobei sich die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Staaten unterscheiden und zu berücksichtigen sind. wenea Bereich Recht https://www.Grosswenea.Com/wenea-medien.Html #Zusendung @ddb_radio
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Alexander Babnik auf Facebook. Haftungsausschluss!
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