Der Mindestlohn soll auf 12,41 ¤ angehoben werden. Die Kommission hat heute ihren Bericht an Bundesminister Hubertus Heil überreicht und ihre Empfehlung ausgesprochen, den Mindestlohn für Beschäftigte in Deutschland zum 1. Januar 2024 um 41 Cent anzuheben. Nach dem Mindestlohngesetz besteht die Kommission aus: - drei Gewerkschaftsvertreter*innen - drei Arbeitgebervertreter*innen - zwei Wissenschaftler*innen (ohne Stimmrecht) - einer*m Vorsitzender*n Bei der aktuellen Empfehlung hat die Vorsitzende durch ihre Stimme eine Mehrheit hergestellt, da es keine Mehrheit unter den Kommissionsmitgliedern gab. Die Lohnuntergrenze soll in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 ¤ angehoben werden. Damit der Mindestlohn tatsächlich erhöht wird, braucht es nun eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung – wie unsere Grafik zeigt. Mehr Infos auf: bmas.De/mindestlohn
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS ist verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie Rente und soziale Sicherung.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.