Wie ärgerlich: Der Urlaub steht kurz bevor oder Sie stecken bereits mittendrin – und werden krank. Was jetzt? Die gute Nachricht für Arbeitnehmer*innen: Urlaub und Arbeitsunfähigkeit sind nach dem Arbeitsrecht nicht miteinander vereinbar. Soll heißen: Die Urlaubstage werden im Anschluss ¥zurückerstattet“. Voraussetzung dafür ist, dass ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eingereicht wird. Das gilt auch dann, wenn Sie sich bereits mitten auf einer Auslandsreise befinden! Einfach an den Urlaub angehängt werden dürfen die Krankheitstage nicht. Sie erscheinen wie zuvor vereinbart nach dem Urlaubszeitraum wieder auf der Arbeit. Übrigens muss der Urlaub nicht zwingend abgesagt werden, wenn Sie vor der Abreise krank werden: Klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob der Aufenthalt die Genesung sogar fördert. Mehr Informationen: https://www.Bmas.De/.../Gesetze.../Bundesurlaubsgesetz.Html
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