Urlaubszeit, schönste Zeit! Erholung vom Job muss sein. Darum haben alle Beschäftigten Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz. Und so viel Urlaub steht Ihnen zu: Arbeiten Sie 5 Tage pro Woche, stehen Ihnen 20 bezahlte Urlaubstage zu. Arbeiten Sie weniger als 5 Tage, dann entsprechend weniger. Junge Menschen unter 18 haben sogar noch mehr Urlaub, da sie durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt sind. Im Tarif- oder Arbeitsvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch stehen. Urlaub muss grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden: Hat man mehr als 10 Urlaubstage, sollen mindestens 10 davon am Stück genommen werden. Das sorgt für bessere Erholung. Mehr Infos auf: www.Bmas.De/arbeitsrecht
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS ist verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie Rente und soziale Sicherung.
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