Endlich Urlaub! Und dann klingelt das Handy. Die Chefin ist dran. Muss ich da wirklich rangehen? Nein, müssen Sie nicht. Sie dürfen Ihr Telefon im Urlaub ausschalten und dienstliche Mails ignorieren – ohne Abmahnungen oder Kündigungen befürchten zu müssen. Alle Beschäftigten haben ein Recht auf Erholungsurlaub. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Am besten klären Sie schon vorher eine Vertretung. Und im Notfall? Das muss schon ein gravierender (!) Notfall sein: Zum Beispiel, wenn die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht. Dann kann es vorkommen, dass Sie aus dem Urlaub zurückgerufen werden. Die Kosten dafür übernimmt aber Ihr Arbeitgeber! Natürlich gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel Bereitschaftsdienst. Mehr Infos zum Thema Arbeitsrechthttps://www.Bmas.De/.../Broschueren/a711-arbeitsrecht.Html
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS ist verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie Rente und soziale Sicherung.
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