Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Inklusion ist ein Menschenrecht – und seit 1994 auch in unserem Grundgesetz verankert. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erinnern wir daran: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Inklusion ist, wenn alle mitmachen und mitbestimmen können. Ganz egal, ob im Alltag oder bei der Arbeit. Mit dem Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt wollen wir erreichen, dass mehr Menschen mit Behinderungen in regulären Jobs arbeiten können. Übrigens: Der Bundesteilhabepreis zeichnet jedes Jahr Projekte aus, die für eine inklusive Gesellschaft beispielhaft sind – die Bewerbung läuft noch bis zum 20. Dezember! Mehr Infos: www.Bundesteilhabepreis.De
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS ist verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie Rente und soziale Sicherung.
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