Viele Unternehmer nutzen die Festtage, um ihre Mitarbeiter für das vergangene Jahr zu belohnen. Doch Vorsicht: Eine Weihnachtsgratifikation oder ein 13. Gehalt ist meist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. 💸📑 Wie wäre es stattdessen mit einer steuerbegünstigten Weihnachtsüberraschung? Zum Beispiel einem bezuschussten Weihnachtsurlaub. Das gelingt über die ✨pauschalbesteuerte Erholungsbeihilfe✨: Ob Auszeit in den Bergen, Erholung am Meer oder Entspannung zu Hause – mit 156 ¤ für den Mitarbeiter, 104 ¤ für den Partner/ die Partnerin und 52 ¤ pro Kind können Arbeitgeber ihre Beschäftigten steuerbegünstigt unterstützen. Das Beste: Netto ohne Abzüge für Ihre Angestellten und keine Sozialversicherungsbeiträge für Sie als Arbeitgeber. Mehr Steuertipps zu Weihnachten finden Sie auf unserer Website. #ETL #Steuertipps #Weihnachten #Urlaub
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