Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat entschieden: Eine zentrale Maskenpflicht-Regelung der 7. Corona-Eindämmungsverordnung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5) und die daran geknüpften Bußgeldvorschriften sind nichtig. Grund: Die Regelung war zu unbestimmt – Bürger, Personal und Ladenbetreiber konnten nicht klar erkennen, wer genau wann wozu verpflichtet ist. Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen abstrakten Normenkontrollantrag von 23 Abgeordneten der damaligen AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Soweit es um die Maskenpflicht ging, hatte dieser Antrag Erfolg. Das Gericht bestätigt zwar das Infektionsschutzgesetz grundsätzlich als Rechtsgrundlage, rügt aber die konkrete Ausgestaltung der Brandenburger Verordnung und kippt die entsprechende Maskenregel samt Bußgeldern. Für uns als AfD ist das ein wichtiger Erfolg vor dem Verfassungsgericht gegen eine Corona-Maßnahme, die tief in Grundrechte eingriff, ohne dabei den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit zu genügen.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Dennis Hohloch auf Facebook. Haftungsausschluss!
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