Der 1. Januar 2022 war für Unternehmen ein wichtiger Stichtag in Sachen Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor diesem Datum werden weiterhin im Bundesanzeiger offengelegt. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, müssen Rechnungsunterlagen und Unternehmensberichte hingegen nur noch an das Unternehmensregister übermittelt werden. Lesen Sie in diesem Artikel, was sich beim Thema Offenlegungspflicht noch geändert hat: https://www.Etl.De/.../Offenlegung-von-jahresabschluessen... #etl #etlnews #unternehmen #finanzen #bilanz #abschluss #jahresabschluss #transparenz #geschäftsjahr #rechnung #bericht #unternehmensbericht
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