In Deutschland hat man grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld für seine Kinder, wenn man im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. ☝️ Für Kinder unter 18 Jahren gilt dies uneingeschränkt; für Kinder zwischen dem 18. Und 25. Lebensjahr müssen zusätzliche Bedingungen, beispielsweise die Ausbildung für einen Beruf, hinzukommen.ℹ️ Verzwickter wird es, wenn die Eltern und/oder Kinder im europäischen Ausland wohnen. So hatte der Bundesfinanzhof im Juli 2024 darüber zu entscheiden, ob Kindergeld in Deutschland für Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten rückwirkend ausgezahlt werden kann, wenn die dafür festgesetzte Frist von 6 Monaten schon überschritten ist. ➡️ Erfahren Sie hier, welches Urteil der BFH gefällt hat: https://www.Etl.De/aktu.../Auszahlung-von-kindergeld-2024... #ETL #Kinder #Kindergeld #EU #Ausland
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