Die Nutzung eines Firmenwagens klingt verlockend und ist für viele Arbeitnehmer Teil ihrer Vergütung – doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen leistet? 🤔 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2024 entschieden: Nur bestimmte vom Arbeitnehmer getragene Kosten können den geldwerten Vorteil mindern. 🚗 Was bedeutet das konkret? Aufwendungen wie Mautgebühren, Parkkosten oder Fahrradträger fallen nicht darunter. Aber regelmäßige fixe Kosten wie Haftpflichtversicherung oder Kfz-Steuer können berücksichtigt werden. Alle Details zum Urteil finden Sie im Artikel: 👉https://www.Etl.De/.../Geldwerten-vorteils-fuer... #ETL #Steuerberatung #Firmenwagen #BFH #Finanzen #GeldwerterVorteil #Steuertipps #Unternehmertum
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