Haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen müssen nicht allein gezahlt werden. Denn von der tariflichen Einkommensteuer können 20 Prozent der Aufwendungen abgezogen werden. Bis zu 5.710 Euro sparen ➡ max. 1.200 Euro (20 % von 6.000) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (z.B. Maler) max. 4.000 Euro (20 % von 20.000) für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis beispielsweise für Betreuungs- oder Pflegeleistungen max. 510 Euro (20 % von 2.550) für einen im Haushalt tätigen Mini-Jobber Für den Nachweis werden eine Rechnung und eine unbare Zahlung aus diesem Jahr benötigt - vielleicht ist es aber auch sinnvoll, die Zahlungen in das nächste Jahr zu verschieben? Prüfen Sie, was für Sie das größte Steuerersparnis bringt.
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