Was wiegt stärker: Das Eigentumsrecht des Vermieters an der vermieteten Wohnung oder das Recht des Mieters, in seinem Lebensmittelpunkt in Ruhe gelassen zu werden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage im April 2023 differenziert beantwortet: Ein Mieter hat die Pflicht, seinem Vermieter Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren – sofern es einen konkreten, sachlichen Grund für das Betreten der Wohnung gibt und der Vermieter seinen Besuch im Vorhinein ankündigt.
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