Seit dem 1. Juli 2023 werden gesetzlich versicherten Eltern mit mehr als einem Kind Abschläge vom Pflegeversicherungsbeitrag gewährt. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde eine Neuregelung geschaffen, welche die Kinderzahl bei der Beitragsbelastung zur Pflegeversicherung berücksichtigt.Davor wurde bei der Pflegeversicherung nur zwischen Kinderlosen und Beitragszahlern mit Kind(ern) unterschieden. Es gibt allerdings nicht nur Entlastungen. In unserem Artikel haben wir alle Infos dazu für Sie bereitgestellt:
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