Kurz vor dem Auslaufen der bereits verlängerten Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31. August 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einer weiteren Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2023 zugestimmt. Bis zu diesem Datum müssen nun die Schlussabrechnungen eingereicht oder zumindest Fristverlängerungen, maximal bis zum 31. März 2024, beantragt werden. Beides kann nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten als prüfende Dritte vorgenommen werden. Erfahren Sie alles dazu in unserem Artikel: https://www.Etl.De/.../Schlussabrechnungen-zu.../...
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