Ein interessanter Fall beschäftigte das Finanzgericht Münster.Eine Schülerin litt an psychosomatischen Beschwerden, die auf ihre unerkannte Hochbegabung und eine mangelnde Förderung in der Regelschule zurückzuführen waren. Innerhalb eines Jahres verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand erheblich. Ein amtsärztliches Gutachten empfahl eine spezielle Schule mit maßgeschneiderter Förderung für Hochbegabte.Die Eltern wollten die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen, sowohl als Sonderausgaben als auch außergewöhnliche Belastungen. Erfahren Sie jetzt, wie das Gericht in diesem Fall entschieden hat
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