Im Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten hat der Bundesfinanzhof im Mai 2023 eine wichtige Entscheidung getroffen.Der Fall betraf einen Vater, der getrennt von der Mutter seiner Tochter lebte und versuchte, die Hälfte der Betreuungskosten für Kindergarten und Schulhort als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab – eine Einschätzung, die der BFH im Urteil vom Mai 2023 bestätigte. Lesen Sie die Urteilsbegründung des BFH in diesem Artikel von ETL
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