Um die sozialen Auswirkungen im Erbfall zu mildern, hat der Gesetzgeber verschiedene Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht verankert. Dabei profitieren Erben von hohen Freibeträgen und unter bestimmten Bedingungen kann neben dem üblichen Hausrat auch das Familienheim von der Steuer befreit werden.Doch beim zugehörigen Grundstück ist es komplizierter. Welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung mit einzubeziehen sind, hatte das Finanzgericht Niedersachsen in seinem Urteilsfall zu entscheiden.
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