Steuerpflichtigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich optimal zu gestalten.Die Grenze der steuerlichen Gestaltung zum Missbrauch liegt dort, wo eine unangemessene Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Ob ein solcher Gestaltungsmissbrauch bei einem Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder vorliegt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden. Im vorliegenden Fall wurden die Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie von den Eltern auf ihre minderjährigen Kinder verlagert. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht erkannten diese Verlagerung nicht an – und so landete die Sache vor dem BFH. -Wie dieser schließlich urteilte, erfahren Sie hier: https://www.Etl.De/.../Zuwendungsniessbrauch-an... #etl #etlnews #steuerrecht #steuern #recht #steuerrecht #missbrauch #zuwendungsnießbrauch #einkünfte #immobilie #urteil #bfh
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