Es ist ganz normal, dass einem mit zunehmendem Alter das ein oder andere Zipperlein plagt. Doch wenn ein Verbleib in der eigenen Wohnung aufgrund der Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist, wählen manche Senior*innen statt der Seniorenresidenz eine Wohngemeinschaft. Können Bewohner*innen einer solchen selbstverwalteten ¥Pflege-WG“ die Aufwendungen für ihre Unterbringung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im August 2023 zu beantworten.
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