Die traditionelle Weihnachtsfeier ist in vielen Unternehmen ein Muss.Für den Arbeitgeber sind zwar alle mit einer Weihnachtsfeier verbundenen angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Für den Arbeitnehmer sind Vorteile aber teilweise steuerpflichtiger Arbeitslohn. Denn Vorteile aus Betriebsveranstaltungen sind nur steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie den Freibetrag von 110 Euro je teilnehmenden Arbeitnehmer nicht überschreiten. Hinter Türchen Nummer 6 unseres ETL Adventskalenders finden Sie wertvolle Tipps für die Planung und der korrekten Versteuerung Ihrer Weihnachtsfeier.
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