Arbeitgeber, die ihren Angestellten Zuschüsse für Fahrten im ÖPNV gewähren, können dies steuerfrei tun. Der Steuervorteil, z. B. Bei Zuschüssen zum ¥Deutschland-Ticket Jobticket“, gilt unabhängig vom Anlass der Fahrt. Bedingung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zuschüsse eine zusätzliche Leistung zum regulären Gehalt darstellen. In bestimmten Fällen erlaubt die Deutsche Bahn die Nutzung von IC/ICE-Verbindungen mit dem Deutschland-Ticket. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt bestätigt, dass auch in solchen Fällen die Nutzung als Fahrt im ÖPNV gilt und somit steuerlich begünstigt ist.
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