Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere aber die Lohnbüros, müssen sich jedes Jahr auf geänderte Sozialversicherungswerte sowie neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze einstellen. Während die Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung stabil geblieben sind und lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 1,6 % auf 1,7 % stieg, wurden sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch die Versicherungspflichtgrenze bei der Krankenversicherung zum 1. Januar 2024 angehoben. Erfahren Sie in unserem Artikel, welche Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in diesem Jahr gelten: https://www.Etl.De/.../Beitra.../Eitragsbemessungsgrenzen... #etl #etlnews #steuern #steuerrecht #beitragsbemessung #beitragsbemessungsgrenze #sozialversicherung #sozialversicherungsbeiträge #krankenversicherung #pflegeversicherung #rentenversicherung #arbeitslosenversicherung #versicherungspflicht
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