Bei einer dauerhaften Vermietung von Eigentumswohnungen und Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erzielen - auch, wenn sich über längere Zeiträume Verluste ergeben.Solche Verluste, die Werbungskostenüberschüsse genannt werden, können in der Regel mit positiven Einkünften verrechnet werden und damit die eigene Steuerbelastung mindern.Es gibt jedoch einige Sonderfälle zu beachten, bei denen nicht der volle Betrag der Werbungskostenüberschüsse steuerlich geltend gemacht werden kann. Erfahren Sie hier, welche Sonderfälle das sind und welcher Anteil der Werbungkosten dann vom Finanzamt anerkannt wird:
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