Eltern können ihren Kindern Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass diese Schenkungsteuer darauf zahlen müssen.Bei Schenkungen im Immobilienbereich ist zusätzlich noch darauf zu achten, dass der verschenkte Betrag nicht den vom Finanzamt festgestellten Grundbesitzwert übersteigt. Der Bundesfinanzhof hatte im Juli 2023 darüber zu entscheiden, ob ein einmal festgelegter Grundbesitzwert auch für die Besteuerung weiterer Geldschenkungen innerhalb der 10-Jahres-Spanne bindend ist - oder ob er nachträglich neu bewertet werden kann. Erfahren Sie im Artikel von ETL Prüfung & Beratung, welches Urteil der BFH getroffen hat:
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