Für Privatpersonen sind Gewinne aus der Veräußerung eines Gebäudes oder Grundstücks steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Grundstück entweder ausschließlich oder mindestens drei Jahre vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Doch muss der Veräußerungsgewinn auch besteuert werden, wenn nur ein Teilgrundstück abgetrennt und veräußert wird? Erfahren Sie hier, zu welcher Entscheidung der Bundesfinanzhof
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