Viele Influencer haben ihre Hobbies oder Interessen zum Beruf gemacht und sich damit einen Traum erfüllt. Doch manchmal verschwimmen auch die Grenzen zwischen Privatleben und beruflicher Tätigkeit. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen (FG) über den Fall einer Mode-Bloggerin zu entscheiden, die die Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung und Accessoires als Betriebsausgaben für ihre Influencer-Tätigkeit absetzen wollte. Ihre Argumentation: Die Kunden würden ein bestimmtes Niveau der Ausstattung verlangen, um eine Kooperation bzw. Die Präsentation ihrer eigenen Produkte überhaupt in Betracht zu ziehen. Doch darf man als Influencer/ Blogger deshalb seine private Kleidung als Berufskleidung deklarieren und steuerlich geltend machen? Wie das Finanzgericht entschieden hat und mit welcher Begründung, lesen Sie hier im Artikel:
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