Der Weg zur Arbeit kann manchmal sehr nervenaufreibend sein: Staus oder Baustellen erschweren den Arbeitsweg und nicht immer sind öffentliche Verkehrsmittel eine Alternative. Bei einem längeren Arbeitsweg entscheiden sich deshalb einige Berufstätige dazu, am Ort der Beschäftigung eine zweite Wohnung zu mieten.Zur Frage, ob die Kosten für eine solche doppelte Haushaltsführung als Werbungkosten abzugsfähig sind, gibt es nicht selten unterschiedliche Ansichten bei Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. So hatte das Finanzgericht Münster in einem Fall bezüglich eines Berufstätigen mit einer Zweitwohnung zu klären: Kann eine doppelte Haushaltsführung anerkannt werden, wenn zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte nur 30 km liegen und die Fahrzeit zwischen beiden Orten bei Nutzung eines Pkws nicht mehr als eine Stunde beträgt?
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