Gewinne aus dem privaten Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn die veräußerte Immobilie vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde. Doch ist auch bei Gewinnen, die durch den Verkauf eines vom Wohngrundstück abgetrennten Gartengrundstücks erzielt wurden, eine Steuerbefreiung möglich? Darüber hatte der Bundesfinanzhof in einem Fall zu entscheiden. Lesen Sie im Artikel von ETL Prüfung & Beratung, welches Urteil der BFH getroffen hat: https://www.Etl-
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