Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH gibt es verschiedene Möglichkeiten für den finanziellen Ausgleich ihrer Tätigkeiten. Zum einen durch klassische Vergütungen aus dem Anstellungsverhältnis, zum anderen indem Sie zusätzlich oder ausschließlich über Dividendenausschüttungen am Gewinn der GmbH partizipieren. Bei einer gerade gegründeten GmbH oder bei einer Mehrfachtätigkeit als GGF für mehrere GmbHs wird das Arbeitsentgelt gern auch nur in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze festgelegt. Mitunter wird auch die auszuschüttende Dividende höher angesetzt und im Gegenzug nur ein geringerer Arbeitslohn in der zulässigen Höhe einer geringfügigen Beschäftigung - also eines Mini-Jobs - vereinbart. Was Sie dabei als GGF sozialversicherungsrechtlich beachten sollten, wann eine Lohnsteuerpauschalierung möglich ist und ob Sie als beherrschender GGF überhaupt als Mini-Jobber tätig sein können, erfahren Sie im Artikel: https://www.Etl.De/.../Beherrschender-gesellschafter...
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