Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt - der überwiegende Teil davon durch Angehörige.Diese können für den pflegerischen Aufwand, den Sie alleine oder mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten leisten, einen Pflegepauschbetrag geltend machen. 💶 Ob dieser Anspruch auch dann besteht, wenn Angehörige weiter weg wohnen und nur sporadisch Pflegeleistungen übernehmen, hatte das Sächsische Finanzgericht im Januar 2024 zu entscheiden. Lesen Sie hier das Urteil das Finanzgerichts und erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Abzug eines Pflegepauschbetrages gewährt werden kann:
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