Ein Trauerfall bringt meist auch einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.Umso beruhigender zu wissen, dass der Gesetzgeber für Erbfälle Regelungen geschaffen hat, durch die z. B. Das geerbte Familienheim steuerfrei bleibt und Angehörige in der vertrauten Umgebung bleiben können. Für diese Steuerbefreiung gelten allerdings strenge Vorschriften. Ob diese erfüllt sind oder nicht, hatte das Finanzgericht Niedersachsen kürzlich in einem verzwickten Fall zu beurteilen.Dabei ging es um einen Sohn, der von seiner verstorbenen Mutter mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus geerbt hatte - darunter die von der Mutter bis zu ihrem Tod selbst bewohnte Wohnung Nr. 1 sowie die vom Sohn angemietete Wohnung Nr. 2 Hier erfahren Sie alles zu diesem spannenden Fall: https://www.Etl.De/.../Das-familienheim-ist-unersetzlich...
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