Ab wann gilt eine Erstausbildung eigentlich als abgeschlossen?Die Antwort darauf spielt im deutschen Einkommenssteuerrecht an zwei Stellen eine Rolle. Einmal bei der Frage, ob Berufsausbildungskosten als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind und bei der Frage, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. ℹ️ Eine klare Regelung gibt es hierfür nicht. Richter und Gesetzgeber ringen immer wieder in Urteilen um die richtige Interpretation. So hatte das Finanzgericht Münster am 6. Juni 2024 zu klären, ob eine Rettungshelferausbildung bereits eine Erstausbildung darstellt und nachfolgend noch Kindergeldanspruch besteht oder nicht.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von ETL auf Facebook. Haftungsausschluss!
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.