Nach einem Todesfall gibt es viel zu bedenken und organisieren. Das gilt umso mehr, wenn Unternehmen mit involviert sind und Betriebsvermögen vererbt wird. Wenn es mehr als einen Erben gibt, entsteht eine Erbengemeinschaft, deren gemeinschaftliches Vermögen das Erbe wird. In der Praxis kann die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens sehr aufwendig und unpraktikabel sein, sodass viele Erbengemeinschaften ihre Auflösung - die sogenannte Erbauseinandersetzung - beschließen und den Nachlass aufteilen. Doch wie lange können Erben im Zuge dieser Erbauseinandersetzung noch erbschaftsteuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen? Darüber hatte der Bundesfinanzhof im Mai 2024 zu entscheiden. Lesen Sie hier das Urteil des BFH und die Urteilsbegründung:
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