Beim Verkauf eines Betriebes, einer Praxis oder eines Unternehmensanteils wird im Regelfall ein fester Kaufpreis vereinbart, der zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig ist. Grundsätzlich erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch die Versteuerung des Veräußerungsgewinns. Doch wie sieht es bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils aus, wenn neben dem festen Kaufpreis eine sogenannte ¥Earn-Out-Klausel“ mit einem zusätzlichen Kaufpreis in Form eines variablen Entgelts vereinbart wurde?Mit solch einem Fall mussten sich der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht befassen. Streitig war, ob die variable Vergütung rückwirkend den Veräußerungsgewinn erhöht oder als nachlaufende Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern ist. Erfahren Sie hier, wie das Urteil ausfiel und wann gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisanteile zu besteuern sind: https://www.Etl.De/.../Versteuerung-von-earn-out...
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von ETL auf Facebook. Haftungsausschluss!
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite angezeigten Informationen stammen aus öffentlichen Quellen, wurden auf Anfrage hinzugefügt oder vom Autor der Nachricht/des Arbeitsangebots veröffentlicht. Deren Inhalt liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Autoren, und www.fbun.de ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie der Inhalt der Informationen verwendet wird, für direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite und/oder der auf dieser Webseite enthaltenen Informationen ergeben. Die Besucher der Webseite sind direkt dafür verantwortlich, die Informationen zu überprüfen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Jegliche Entscheidung, die ausschließlich auf der Grundlage der von www.fbun.de bereitgestellten Informationen getroffen wird, kann uns in keiner Weise zur Last gelegt werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass einige Informationen ungenau oder falsch sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@fbun.de, um sie zu aktualisieren oder zu löschen.