Wer mit Kryptowährungen handelt, sollte sich definitiv mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen! Wenn zwischen dem An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt, ist der Veräußerungsgewinn nur dann einkommensteuerfrei, wenn die Freigrenze von derzeit 600 ¤ im Kalenderjahr nicht erreicht wird. Entsprechende Daten müssen an den Fiskus übermittelt werden. Allerdings kommt es immer wieder zu Ärger mit dem Finanzamt, wenn Steuerpflichtige die benötigten Informationen nicht mehr vorlegen können. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun einen Entwurf zur Änderung der bisherigen Verwaltungsanweisung für den Umgang mit entsprechenden Alternativwährungen versendet. Durch das neue Schreiben sollen die Aufzeichnungspflichten von Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2024 konkretisiert werden. Die Finanzverwaltung könnte den Umgang mit fehlenden Unterlagen dann durchaus noch einmal verschärfen. Denn das BMF will bei Handelsplattformen oder Börsen von ausländischen Betreibern auch uneingeschränkt die erweiterten Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige anwenden. Erfahren Sie hier alles dazu: https://www.Etl.De/.../Finanzverwaltung-will... #etl #etlnews #steuern #steuerrecht #bmf #krypto #kryptohandel #kryptowährungen #kryptowährung #nft
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