Wenn bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater oder Soldaten im privaten Bereich schwerwiegende Verfehlungen begehen, dann kann dies nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. So wurde ein Soldat, der auf einer Social-Media-Plattform einen strafrechtlich relevanten Kommentar veröffentlicht hatte, in einem Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen. Sein Arbeitgeber eröffnete zudem noch ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren gegen ihn, welches nicht nur den Kommentar, sondern auch weitere Disziplinarvergehen beinhaltete. Der Bundesfinanzhof hatte hier nun zu klären: Kann der Soldat die durch das Wehrdisziplinarverfahren anfallenden Prozesskosten in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehen? Oder handelt es sich dabei um nicht beruflich veranlasste Kosten? Lesen Sie hier das Urteil und erfahren Sie, welche Auswirkungen es auch für andere Berufsgruppen haben kann: https://www.Etl.De/.../Prozesskosten-koennen...
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