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Heidi Steinberger
Aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts:Gehört Gender-Pay-Gap für immer der Vergangenheit an?
Karrierefrauen aufgepasst - wer bei gleicher Leistung weniger verdient als männliche Kollegen, sollte diesen Artikel unbedingt lesen!
Dass Frauen und Männer bei gleicher Tätigkeit das gleiche verdienen, sollte zwar selbstverständlich sein. Die Wahrheit sieht, wie wir wissen, jedoch immer noch anders aus. Die Gender-Pay-Gap liegt in Deutschland tatsächlich immer noch bei 18%! Frauen verdienen also immer noch im Schnitt 18% weniger als Männer – für exakt die gleiche Tätigkeit.
Obwohl im Grundgesetz und in diversen Antidiskriminierungsvorschriften festgelegt wurde, dass eine faktische Gleichbehandlung anzustreben ist, haperte es bisher an der Umsetzung und Durchsetzung.
Das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gibt jedoch Hoffnung auf nachhaltige Veränderung!
Gleicher Lohn für Frauen und Männer bei gleicher Tätigkeit, lautet das Urteil!
Eine Arbeitnehmerin bekam Recht und erhielt Anspruch auf eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro. Zusätzlich wurden 2000 Euro als Entschädigung zugesprochen. Sie konnte nachweisen, dass sie die gleiche Arbeit wie ihr männlicher Kollege verrichtet hat, jedoch für weniger Geld.
So und jetzt kommt es!
Besonders interessant ist die Tatsache, dass die Richterin das folgende Argument des Arbeitgebers nicht als ausschlaggebende Begründung ansah:
Der Arbeitgeber begründete nämlich, das Lohnplus des Mannes habe etwas mit der Durchsetzungsfähigkeit bei den Gehaltsverhandlungen zu tun. What???
Durch den Entscheid, dieses Argument nicht gelten zu lassen, werden die Räume für Diskriminierung kleiner und die Möglichkeit, als Frau für gleiche Bezahlung größer.
Gerichte werden zukünftig häufiger durchgreifen und Gesetze, wie die Vermutungsregel anwenden. Diese Regel besagt, dass eine schlechtere Bezahlung auf Diskriminierung zurückzuführen ist. Die Beweislast liegt somit beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, warum der männliche Kollege mehr Geld erhält, obwohl er und die weibliche Mitarbeiterin dieselbe Arbeit ausführen. Für den Arbeitgeber wird es schwieriger, diese Ungleichheit zu rechtfertigen, da Verhandlungsgeschick bei Einstellungsgesprächen keine Arbeitnehmerqualifikation darstellt.
Was sagst Du dazu?
#genderpaygap #gehalt #lohn #gleichberechtigung #karriere #selbstbewusstkarrieremachen #karriereimflow
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Heidi Steinberger auf Facebook. Haftungsausschluss!
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Über Heidi Steinberger
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