Letzte Woche im Corona-Sonderausschuss hatte ich die Gelegenheit, dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Spyridon Vlachopoulos aus Griechenland folgende Frage zu stellen: Kann ein Staat so in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit eingreifen, dass die Bürger durch die Impfanordnung sogar den Tod als Folge dieser Impfung in Kauf nehmen müssen, um angeblich fiktive Personen zu retten? Wie wir nun inzwischen wissen, gab es diesen Fremdschutz der Corona-Impfungen nicht. Er wurde auch nicht untersucht. Dennoch wurde genau diese Falschbehauptung, also staatliche und mediale Fakenews von den wackeren Kämpen gegen angebliche Desinformation, als Begründung für die Zwangsimpfung missbraucht. Ein paar gemurmelte Entschuldigungen in den Medien mit dem Hinweis, man hätte es ja nicht besser gewusst, sollen nun mal schnell über 27.000 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung, über 82.000 dauerhaft gesundheitlich Geschädigte und über 2,1 Millionen Personen mit Impfschäden, davon mehr als 40 Prozent mit schweren Impfschäden, vergessen machen (Zahlen von der EMA mit Stand Ende Januar 2023). Dass es auch anders geht, zeigt die Antwort von Prof. Dr. Vlachopoulos. Der griechische Staatsrat, das oberste Verfassungsgericht, urteilte, dass Zwangsimpfungen für im medizinischen Bereich Tätige verfassungswidrig seien, weil es keinen Nachweis für deren Wirksamkeit gebe.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Dr. Sylvia Limmer auf Facebook. Haftungsausschluss!
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