Mitte September 2022 hat die EU-Kommission mit der Verordnung ¥Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ eine Art europäisches Gesetz vorgelegt, die ihr erschreckende Wirtschafts-¥Kompetenzen“ verleihen würden - und die nun im EU-Parlament abgestimmt wurde. Vordergründig geht es um den Erhalt des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Personen innerhalb des EU-Binnenmarktes im Angesicht von Krisen, die eingebildeten mit eingerechnet. Aber das Narrativ von staatlich zu bekämpfenden Krisen ist eben auch ein probates Mittel zu Machterlangung und-erhalt. Das wird deutlich bei der völlig diffusen Definition von ¥Krise“ in Artikel 3 der neuen Verordnung. Dort heißt es, sie sei ¥ein außergewöhnliches, unerwartetes und plötzliches natürliches oder vom Menschen verursachtes Ereignis außergewöhnlicher Art und außergewöhnlichen Ausmaßes, das sich innerhalb und außerhalb der Union ereignet.“ Also mithin alles, was gestern anders war. Fündig wird man in den Begründungen, wohin man will. Auch der ¥K l i m a wandel und die daraus resultierenden Naturkatastrophen“ seien Krisen im Sinne der Verordnung. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass Verordnungen aus Brüssel keinerlei Legitimation eines nationalen Parlamentes bedürfen. Sie sind, wenn sie in Kraft treten, unmittelbar wirksam in allen EU-Mitgliedsstaaten. Den sogenannten Überwachungsmodus kann die EU-Kommission in einer ihr wie auch immer beliebenden Krise selbst ausrufen und genehmigt sich bereits hier ausgiebige Kompetenzen. So definiert sie krisenrelevante Güter und schreibt den Mitgliedsstaaten Bevorratungsreserven vor: mehr Windräder, mehr E-Autos oder was auch immer - kein Problem, das bestimmt in Zukunft eine nichtgewählte EU-Kommission. Im Notfallmodus, der, angemahnt von einer omnipotenten EU-Kommission, lediglich eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat benötigt, kann die Kommission gar sämtliche unternehmerische Freiheiten außer Kraft setzen und den Unternehmen vorschreiben, wie viel sie von was auch immer sie zu produzieren haben und sogar, an wen das zu liefern ist. Widersetzen sich Unternehmen ihrer ausufernden Auskunftspflicht oder den Anweisungen hagelt es saftige Strafen. Und selbst ganz ohne Krise legt die allmächtige Kommission in Delegierten Rechtsakten sogenannte Krisenprotokolle. Artikel 6, Buchstabe cbefähigt sie sogar, ein ¥koordiniertes Konzept für die Risiko-und Krisenkommunikation auch gegenüber der Öffentlichkeit“ festzulegen. Mithin die ¥Wahrheit“ zu definieren, die erlaubt ist. Hat man von George Orwell abgeschrieben und etabliert ein EU-Wahrheitsministerium 2023? Mich schaudert vor dieser Verordnung noch mehr als vor der Grünen-Deal-Legislative - wenn das überhaupt möglich ist.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Dr. Sylvia Limmer auf Facebook. Haftungsausschluss!
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