Hier mein Redebeitrag beim ersten Meinungsaustausch im Umwelt-und Agrarausschuss zu der von der EU-Kommission vorgelegten Verordnung, pauschal 50% der Pflanzenschutzmittel und -Anwendungen bis 2030 verbieten zu wollen. Die Verordnung will in sogenannten ¥sensiblen Gebieten“ zudem den Pflanzenschutz komplett verbieten. Da in Deutschland auch Landschaftsschutzgebiete betroffen sind, wären im Schnitt knapp 50 Prozent der Agrarflächen von einem totalen Anwendungsverbot betroffen. Dazu käme eine völlig utopische und am Ziel vorbeischießendeBerichtspflicht und Bürokratie für Landwirte. Auf die Spitze treibt diesen groben, grünen Unfug ein Vorschlag der Berichterstatterin Sarah Wiener, Biobäuerin und Biovermarkterin, der vorsieht, dass man bei vorbeugender Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht nur einen beruflichen Berater hinzuziehen muss und die Gründe für diese Entscheidung gut dokumentiert sein müssen, sondern dass zusätzlich noch ein Antrag bei einer dann irgendwie zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Diese solle dann innerhalb von zwei Wochen über den Antrag entscheiden. Halten wir also fest: ein Landwirt stellt fest, dass auf einem seiner Schläge Schädlinge auftreten und er, um den Befall einzudämmen, Schutzmaßnahmen ergreifen müsste. Die Erlaubnis dazu (oder auch nicht) käme aber erst nach 2 Wochen. Nun, zu diesem Zeitpunkt ist die Maßnahme vermutlich nicht mehr präventiv. Vielleicht kann der Landwirt auch gleich das Feld unterpflügen. Man weiß ehrlich gesagt nicht, ob man Lachen oder Weinen soll bei so viel grüner Ignoranz. Es ist ohnehin ein Unding, dass die Kommission erst im Juni zu diesem Vorstoß eine Folgenabschätzung vorlegen will. Man also in der Zwischenzeit über Dinge diskutiert, deren Folgen man nicht kennt. Oder sollte ich besser sagen, nicht kennen möchte. Noch grotesker ist die Tatsache, dass der Hauptsusschuss, in den der EU-Kommissionsvorschlag zur Bearbeitung überwiesen wurde, der ultralinksgrüne Klima-…ups, Umweltausschuss ist. Die eigentlich zuständigen Kollegen vom Agrarausschuss dürfen zwar ihren Kommentar dazu abgeben, aber den Bericht zu diesem Legislativvorschlag erstellt der Hauptausschuss. Das ist deshalb wichtig, weil es am Ende dieser Bericht ist, der im Plenum abgestimmt wird. Zwar besteht weiterhin die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen, aber die Hürden sind dann ungleich höher als jetzt bei der Erstellung des Berichtes. Daran arbeiten bis zur Abstimmung im Ausschuss die sogenannte Berichterstatterin, in diesem Fall die Oberbiogrüne Sarah Wiener, die bereits den ersten Entwurf vorgelegt hat und je ein Schattenberichterstatter pro Fraktion. Für die ID-Fraktion wurde ich ins Rennen geschickt. Im Hintergrund gab es hitzige Diskussionen über den zeitlichen Ablauf. Leider konnte sich eine vernünftige Mehrheit, die sowohl auf die Kommentierung der Kollegen aus dem Agrarausschuss als auch auf die angekündigte Folgenabschätzung warten wollte, nicht durchsetzen. Weil der RENEW-Vertreter lieber mit den Grünlinksroten gestimmt hat. Und so können Änderungsanträge zum Bericht nur noch bis Ende nächster Woche, den 31.03.23 eingebracht werden. Wie gesagt, obwohl KEINE Folgenabschätzung vorliegt! Und dann noch die liebe Frau Wiener, Betreiberin eines 700 Hektar großen Biobetriebes -übrigens mit Schlachterei für die eigenen Schweine und Rinder -, die nicht unerhebliche Nebeneinkünfte über ihre Bioprodukte erzielt und gleichzeitig als Berichterstatterin diejenige mit dem Hauptinput bei einem Gesetzgebungsverfahren ist, das allen konventionellen (Konkurrenz-) Betrieben das Wasser, bzw. Die Betriebsgrundlage entzieht. Besteht da vielleicht ein Interessenkonflikt? Ach, woher. Grün ist immer gut. Ironie off.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Dr. Sylvia Limmer auf Facebook. Haftungsausschluss!
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