Das Bundeskabinett hat das ¥Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen. Künftig soll man damit jährlich sein Geschlecht ¥wechseln“ können. Unter Strafe steht es dann auch, wer ohne Zustimmung der "Trans-Person" ihren Geburtsnamen oder ihr biologisches Geschlecht offenbart. Wer dies trotzdem tut, dem droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Die Ampel macht uns wirklich zur Lachnummer auf dieser Welt. Zu lachen haben aber Frauen nichts, in deren Schutzräume jetzt jederzeit Männer eindringen können, die mal eben beim Standesamt ihr Geschlecht geändert haben. Zu lachen haben auch Kinder nichts, die bei dieser weiteren Normalisierung der Transideologie immer öfter Opfer von chemischer Kastration durch Hormontherapien und verstümmelnden Operationen werden. Fakt ist: Es gibt nur zwei Geschlechter und zwischen diesen kann man auch nicht ¥wechseln“. Auch eine zum Gesetz erhobene Lüge bleibt eine Lüge und steht nicht über der Biologie.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Markus Frohnmaier auf Facebook. Haftungsausschluss!
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