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Ulrike Schielke
Als Abgeordneter bekommt man ganz viele Berichte. Lasst uns mal gemeinsam einen solchen Bericht anschauen. Ich verspreche, es lohnt sich zu lesen!
Es geht um ein Bauvorhaben des Bundes.
Zunächst wird berichtet, dass es 9 Leistungsphasen zum Projekt gibt. Diese werden schön aufgegliedert und benannt. So weit so … bürokratisch.
Danach wird berichtet, dass das Vorhaben XY im Jahr 2017 gestartet ist und sich aktuell noch in der ¥vorgeschalteten Leistungsphase 0“ befindet. Also nach gut 6 Jahren befindet man sich auf Stufe 0 auf einer Skala von 1 bis 9. Das muss man auch mal hinkriegen!
Daraufhin kommt die Feststellung: ¥Die Baureife konnte demnach noch nicht erreicht werden.“ Bahnbrechende Erkenntnis!
Wir gehen weiter. Laut Bericht soll eine ¥Vorweggenehmigungsreife gem. §33 BauGB voraussichtlich im Dezember 2023 erreicht werden können“. Aha – Konjunktiv! Aber immerhin Bewegung im Getriebe!
Weiterhin heißt es: ¥Allerdings ist nach Einschätzung der zuständigen Behörde, aufgrund weiterer Abstimmungsprozesse (Einbindung: Gemeinderat, Bauausschuss, Fachplaner und Berater, Öffentlichkeit…), mit einer weiteren Verschiebung der Termine zu rechnen. Ebenfalls konnten die naturschutzrechtlichen Belange mit der Naturschutzbehörde noch nicht abschließend geklärt werden.“
Übersetzt: Da passiert erst mal nix.
Es wird noch verrückter. ¥Zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens liegt ebenfalls noch keine Prognose vor. Daher muss nach Abschluss aller baufachlichen Fragen und somit vor der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) ein Vergabeverfahren zur Erstellung eines externen Wirtschaftsgutachten durchgeführt werden. Darin soll auch die Frage der Auswirkungen der jüngsten Baukostenentwicklung sowie die der Bereitstellung ausreichender Eigenmittel behandelt werden.“
D.H. Nachdem man 2017 was beschlossen hat, will man sich im Jahr 2023 ernsthaft die Frage stellen ob dies sinnvoll ist.Achso – und die Frage kann die Behörde natürlich nicht selbst beantworten - nein, nein, dazu muss man einen externen Berater beauftragen!
Die Krönung des Ganzen. Eine Ausschreibung (für den ext. Berater) konnte ¥aufgrund der Unreife des Vorhabens bislang noch nicht erfolgen. Darüber hinaus fehlt eine Entscheidung über die Verfahrensart (mit/ohne Ideenwettbewerb).“
Willkommen in Deutschland 2023.
Wir. Schaffen. Nichts mehr!
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Ulrike Schielke auf Facebook. Haftungsausschluss!
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