Gerade findet eine Anhörung des Haushaltsausschusses zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes statt. Einhelliges Urteil der von der Opposition befragten Experten: der Haushalt 2024 kann jetzt nicht so einfach beschlossen werden. Vorher ist eine umfassende Bestandsaufnahme bei den Sondervermögen und auch ein Nachtragshaushalt für 2023 nötig. Alles andere wäre wieder verfassungswidrig. Es bleibt abzuwarten, wie die Mitgliederdes Haushaltsausschusses - und ganz besonders die Vertreter der Regierungsparteien - am Donnerstag in der einberufenen Sondersitzung reagieren werden.
Text- und Bildquelle: Facebook. Herausgegeben von Ulrike Schielke auf Facebook. Haftungsausschluss!
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